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   LG Berlin, 04.02.1992 - 64 S 245/91   

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https://dejure.org/1992,9344
LG Berlin, 04.02.1992 - 64 S 245/91 (https://dejure.org/1992,9344)
LG Berlin, Entscheidung vom 04.02.1992 - 64 S 245/91 (https://dejure.org/1992,9344)
LG Berlin, Entscheidung vom 04. Februar 1992 - 64 S 245/91 (https://dejure.org/1992,9344)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Modernisierung; Ankündigung; Härte; Fensteraustausch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 541b Abs. 1, Abs. 2 Satz 1

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 10.05.2007 - 8 U 166/06

    Wohnraummiete: Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung; Pflicht des

    Nach Auffassung von Kinne (in Kinne/Schach/Bieber, a.a.O., § 554 BGB, Rdnr. 144) müssen die Betriebskosten, die durch Maßnahmen zusätzlich oder in größeren Umfang entstehen (z.B. Heiz- und/oder Fahrstuhlkosten) angegeben werden (so auch Lammel, a.a.O., § 554 BGB, Rdnr. 71), weil über die erhöhte Umlage der Betriebskosten dies zu einer mittelbaren Erhöhung der Miete führt (Both in Herrlein/Kandelhard, a.a.O., § 554 BGB, Rdnr. 92; vgl. auch AG Schöneberg GE 1993, 163; LG Berlin (ZK64) GE 1993, 861 und LG Berlin (ZK 64) GE 1992, 1099: Heizkosten müssen bei Umstellung von Einzelofenheizung auf Gasetagenheizung/Zentralheizung angegeben werden).

    Nach Eisenschmid (in: Schmidt/Futterer/Eisenschmid, a.a.O., § 554 BGB, Rdnr. 277 unter Verweis auf LG Berlin GE 2005, 1492 und 1992, 1099 sowie LG München DWW 1987, 260) muss die Ankündigung Angaben über die voraussichtliche modernisierungsbedingte Erhöhung oder Neueinführung von Betriebskosten enthalten.

  • AG Berlin-Charlottenburg, 22.05.2017 - 237 C 517/16

    Wohnraummiete: Bestimmtheitsanforderungen an die Klageanträge einer Klage auf

    Wenn eine beabsichtigte Maßnahme grundsätzlich auch als Instandsetzungsmaßnahme anzusehen ist, muss aber in der Modernisierungsankündigung die Wertverbesserung eingehend dargelegt werden (vgl. LG Berlin GE 1992, 1099).
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